Nachhaltigkeitsbericht
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist eine Darstellung der unternehmerischen Leistungen und Handlungen in Bezug auf die drei Nachhaltigkeitsaspekte – Ökologie, Soziales, Ökonomie.
Im Nachhaltigkeitsbericht sollen sowohl die positiven, als auch die negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt beschrieben werden, um somit für transparentes Wirtschaften zu sorgen. Weiters sollen in dem Bericht Ziele und Fortschritte hinsichtlich einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Entwicklung dokumentiert werden – z.B. Klimaneutralität, Ressourceneffizienz, Fair Trade etc.
Mithilfe des Nachhaltigkeitsberichtes sollen Interessensgruppen einen Einblick erlangen, wie in einem Unternehmen mit den Nachhaltigkeitsaspekten umgegangen wird. Dies soll dazu führen, dass Unternehmen mehr Verantwortung zeigen müssen und bei falscher Handlung zur Rechenschaft gezogen werden können. Außerdem sollen Nachhaltigkeitsberichte bei Investitionsentscheidungen helfen, da durch die Veröffentlichung dieser die Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen verbessert wird, was wiederum den Wettbewerb fördert.
Alle Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche und Standort – können Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Allerdings gibt es für einige Unternehmen auch eine Verpflichtung diese zu erstellen. Der folgende Inhalt soll einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Nachhaltigkeitsberichte bieten.
Gesetzliche Vorschriften
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – 2022
Bei der CSRD handelt es sich um einen Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie wurde 2021 im Sustainable Finance Package als Maßnahme zur nachhaltigeren Entwicklung des Finanzsystems vorgeschlagen und am 28. November 2022 offiziell vom europäischen Rat gebilligt. In ihr wurde die Non-Financial Reporting Directive überarbeitet, um dessen Schwächen und Lücken zu begleichen.
Ziel ist es, durch verschärfte Transparenz mehr Investitionen für nachhaltige Zwecke zu erreichen. Außerdem soll das verpflichtende Offenlegen von Informationen über die ökologischen und sozialen Auswirkungen des Unternehmens, diese dazu motivieren, eine bessere Nachhaltigkeitsleistung zu erzielen. Die Informationen können außerdem von Interessensträgern als Entscheidungsgrundlage für Investitionen oder eine mögliche Zusammenarbeit verwendet werden.
Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung führt somit zu verstärkter Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der Unternehmen und liefert einheitliche und vergleichbare Informationen für Investoren. Außerdem soll Greenwashing unterbunden werden.
Zusätzliche Verpflichtungen der CSRD
- Alle großen Unternehmen und alle auf EU-regulierten Märkten notierte Unternehmen (außer Kleinstunternehmen) müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
- Die Nachhaltigkeitsberichte müssen detaillierte Anforderungen erfüllen (EU Sustainability Reporting Standards).
- Die wesentlichen Informationen des Berichtes müssen in einem gesonderten Abschnitt der Lageberichte veröffentlicht werden.
- Die Nachhaltigkeitsberichte müssen von akkreditierten unabhängigen Prüfern zertifiziert werden.
Gültigkeit
- Große Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind und damit bereits der NFRD unterliegen
- Berichtfälligkeit in 2025 über Geschäftsjahr 2024
- Alle Großunternehmen (>250 MA und/oder 40 Mio. Euro Umsatz und/oder 20 Mio. Euro Gesamtvermögen), die der NFRD nicht unterliegen
- Berichtfälligkeit in 2026 über Geschäftsjahr 2025
- Alle börsennotierten KMUs (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
- Berichtfälligkeit in 2027 über Geschäftsjahr 2026
- opt-out Option bis 2028
- Unternehmen aus Drittländern mit Nettoumsatz über 150 Mio. Euro in der EU, wenn diese mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und gewisse Schwellenwerte überschreiten
- Berichtfälligkeit in 2029 über Geschäftsjahr 2028
KMU sind zwar nicht immer direkt dazu verpflichtet Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, allerdings können sie indirekt – durch die Lieferung von Daten, Produkten oder Dienstleistungen an verpflichtete Unternehmen – ebenfalls von der CSRD-RL betroffen sein. Demnach profitieren auch KMU von der Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements und der Erstellung von regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichten. Um Informationen zu möglichen finanziellen Förderungen zu erhalten, können Sie uns gerne kontaktieren.
Verpflichtung in Österreich: Da die Bestimmungen der CSRD noch nicht in das nationale, österreichische Gesetz übernommen worden sind, ist mit Übergangsbestimmungen für bereits verpflichtende Unternehmen zu rechnen. Es ist allerdings zu erwarten, dass die CSRD mit Angang 2025 im nationalen Gesetz umgesetzt wird, weshalb es für verpflichtende Unternehmen von Vorteil ist, möglichst bald ein System für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten einzuführen.
In Österreich gibt es aktuell verschiedene Förderungen, welche Unternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten finanziell unterstützen. Gerne können Sie sich bei uns melden, um zu erfahren, ob Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt ist.
Inhalt des Berichtes
Im Nachhaltigkeitsbericht muss nicht nur der Status-Quo des Unternehmens hinsichtlich Nachhaltigkeit beschrieben werden, sondern es sollen auch zukunftsgerichtete Informationen inkludiert sein. Denn es sollen zeitgebundene Nachhaltigkeitsziele festgelegt werden, welche auf den für das Unternehmen relevanten Umweltfaktoren basieren.
Unter anderem muss der Nachhaltigkeitsbericht folgende Punkte beinhalten:
- Eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens
- Angaben zu allen ökologischen, sozialen und Unternehmungsführungsaspekten, die für das Unternehmen von Relevanz sind
- Diverse Risiken für das Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsfragen stehen
- Beschreibung der Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Mensch und Umwelt
- Eine Beschreibung der zeitgebundenen Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens
Weiters müssen die Wertschöpfungsketten, mit einem besonderen Fokus auf Themen wie Zwangs- oder Kinderarbeit sowie grundlegenden Arbeitsrechten, beschrieben werden. Zusätzlich muss der Bericht zukunftsgerichtete Informationen enthalten sowie Ziele und Fortschritte des Unternehmens beschreiben.
Bei der Verfassung des Berichtes muss außerdem auf die Einhaltung von verbindlichen EU-Standards (European Sustainability Reporting Standards) geachtet werden.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die ESRS sind Standards für die nachhaltige Berichterstattung. Sie sind auf die EU-Politik zugeschnitten und sollen auf internationalen Normungsinitiativen aufbauen. Eine finale Version der Standards gibt es allerdings noch nicht.
Ein erster Entwurf der ESRS wurde bereits von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) veröffentlicht und beinhaltet folgende Kapitel:
- Cross-cutting standards
- ESRS 1: General Principles
- ESRS 2: General, Strategy, Governance and Materiality Assessment Disclosure
- Environment
- ESRS E1: Climate Change
- ESRS E2: Pollution
- ESRS E3: Water and marine Resources
- ESRS E4: Biodiversity and Ecosystems
- ESRS E5: Resource Use and Circular Economy
- Social
- ESRS S1: Own Workforce
- ESRS S2: Workers in the Value Chain
- ESRS S3: Affected Communities
- ESRS S4: Consumers and End-Users
- Governance
- ESRS G1: Governance, Risk Management and Internal Control
- ESRS G2: Business Conduct
- Cover Note for Public Consultation
Weitere gesetzliche Vorschriften
Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – 2014/95/EU
Die NFRD ist eine EU-Richtlinie, in der die Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte beschrieben wird. In der Richtlinie ist festgehalten, dass Unternehmen mit folgenden Eigenschaften einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen müssen:
- Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und
- deren Bilanzsumme über 20 Millionen Euro oder deren Umsatzerlöse über 40 Millionen Euro liegen und
- die „von öffentlichem Interesse“ (UGB § 189a) sind.
Der verfasste Bericht muss Informationen über folgende Aspekte enthalten:
- Umweltaspekte
- Soziale Aspekte und Behandlung der Mitarbeiter*innen
- Einhaltung der Umweltrechte, Menschenrechte, sozialen Rechte und Governance-Faktoren
- Anti-Korruption und Bestechung
- Diversität im Unternehmen (Alter, Geschlecht, akademische und berufliche Hintergründe)
Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) – 2017
Das NaDiVeG (BGBl. I Nr. 20/2017) ist die nationale Umsetzung der europäischen NFRD-Richtlinie. Das Gesetz beschreibt die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen.
Zur Umsetzung dessen, wurden Änderungen in den folgenden drei Gesetzen durchgeführt:
- Unternehmensgesetzbuch (UGB)
- Aktiengesetz (AktG)
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
Das NaDiVeG gibt vor, dass die Nachhaltigkeitsberichte (unter anderem) mithilfe folgender Rahmenwerke verfasst werden können:
- GRI (Global Reporting Initiative)
- EMAS (Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem)
- ISO 26000 (Norm für gesellschaftliche Unternehmensverantwortung)
- OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
Sustainable Finance Package – 2021
Das Sustainable Finance Package der EU soll zu einem nachhaltigeren Finanzsystem führen, um die im Green Deal beschriebenen Ziele zu erreichen. Es beschreibt verschiedene Finanzgesetze und soll Unternehmen für den Übergangsprozess zu einem nachhaltigeren wirtschaften vorbereiten.
Die für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen Veränderungen benötigen viele Investitionen. Grundlage für die Transparenz hinsichtlich nachhaltigeren wirtschaftens sollen folgende Verordnungen liefern:
- EU-TaxonomieVO
- VO über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
- VO über Referenzwerte
Diese Verordnungen sollen Investoren eine Hilfestellung zur Eruierung von nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten bieten.
Weitere Standards
GRI Standards
Die GRI-Standards liefern das Grundgerüst für einen Nachhaltigkeitsbericht. Mithilfe der GRI-Standards können Unternehmen die Auswirkungen ihres Handelns strukturiert und transparent darstellen sowie anschließend für Interessensparteien veröffentlichen. Sie können verwendet werden, um über die ausschlaggebendsten Auswirkungen des Unternehmens auf die Wirtschaft, Umwelt und Menschen zu berichten. Das Unternehmen kann die GRI-Standards allerdings auch nutzen, um über ein bestimmtes Thema, wie zum Beispiel Klimawandel oder Kinderarbeit, zu berichten.
Die GRI-Standards können von allen Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Standort – angewandt werden.
Dabei gibt es universelle Standards, welche die Grundlagen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts beschreiben. Dazu gehört zum Beispiel die Mitarbeiterstruktur oder Informationen zur Unternehmensführung.
Dann gibt es sektorspezifische Standards, welche für die jeweiligen Unternehmensbranchen gedacht sind. Sie dienen dazu eine bessere Qualität, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der Berichte zu erreichen. Es sollen Standards für insgesamt 40 verschiedene Sektoren entwickelt werden. Die Entwicklung dieser beginnt mit den Sektoren, welche die größten Auswirkungen haben. Dazu gehören unter anderem Öl und Gas, Landwirtschaft und Fischerei etc.
Weiters gibt es themenspezifische Standards, welche nach den drei Aspekten der Nachhaltigkeit aufgeteilt sind:
- GRI 200: Ökonomische Ebene der Nachhaltigkeit
- GRI 300: Ökologische Ebene der Nachhaltigkeit
- GRI 400: Soziale Ebene der Nachhaltigkeit
Diese themenspezifischen Standards sind wiederum in mehrere Unterkapitel aufgeteilt.
ISO 26000
Die ISO 26000 ist eine freiwillige, international-gültige CSR-Norm
Die ISO 26000 dient als Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und Organisationen. Eine Zertifizierung nach dieser Norm ist allerdings nicht möglich.
Diese Norm beschreibt, wie Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung in ihr wirtschaftliches Handeln integrieren können.
Laut ISO 26000 hat das Unternehmen folgende Aspekte zu beachten:
- Gesellschaftliche Verantwortung erkennen
- Interessensgruppen identifizieren und aktiv einbinden
Interessensgruppen sind jene Gruppen oder Individuen, die von dem Handeln des Unternehmens betroffen sind. Bei gesellschaftlich verantwortungsvollem Handeln ist es wichtig, dass sich das Unternehmen über alle seine Interessensgruppen bewusst ist und deren Anliegen stets berücksichtigt. Es ist von großer Bedeutung eine gute Kommunikation zu den jeweiligen Interessensgruppen zu entwickeln. So kann Vertrauen aufgebaut und damit eine gute Zusammenarbeit garantiert werden.
Grundsätze der Social Responsibility
- Rechenschaftspflicht
- Transparenz
- Ethisches Vertrauen
- Würdigung der Interessensgruppen
- Würdigung der Rechtsstaatlichkeit
- Würdigung internationaler Verhaltensstandards
- Würdigung der Menschenrechte
Die sieben Grundsätze stellen das Grundgerüst für das Treffen von gesellschaftlich verantwortungsvollen Entscheidungen dar.
Kernthemen der Social Responsibility
- Organisation und Organisationsführung
- Menschenrechte
- Arbeitspraktiken
- Umwelt
- Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken
- Konsument*innenanliegen
- Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft
ONR 192500
= freiwilliger Managementstandard
Die Norm ONR 192500 wurde 2011 vom Österreichischen Normungsinstitut in veröffentlicht. Sie wurde unter Berücksichtigung der internationalen Norm ISO 26000 entwickelt und dient als normatives Dokument für gesellschaftliche Verantwortung (CSR). In der Norm werden die inhaltlichen Anforderungen an ein funktionierendes CSR-Managementsystem in Unternehmen und Organisationen definiert. Eine Zertifizierung nach der ONR 192500 ist möglich und kann von jeder Organisation oder jedem Unternehmen in Anspruch genommen werden. Bei der Einführung eines CSR-Managementsystems müssen die Bedürfnisse der Interessengruppen erkannt werden und dementsprechend ein Verantwortungsbereich festgelegt werden.
Das Ziel der ONR 192500 ist es, dass Organisationen und Unternehmen die für sie relevanten CSR-Handlungsfelder erkennen und diese aktiv bearbeiten. CSR kann dabei als Managementansatz verwendet werden oder in ein bereits bestehendes Managementsystem integriert werden. Weiters sind auch bei der ONR 192500 eine gute Kommunikation zu allen Interessensgruppen sowie die transparente Berichterstattung von großer Bedeutung.
Weiters muss sich das Unternehmen bei einer existierenden ONR 192500 – gleich wie bei der ISO 26000 – laufend mit den folgenden Kernthemen beschäftigen:
- Organisationsführung
- Menschenrechte
- Arbeitspraktiken
- Umwelt
- Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken
- Konsumentenbelange
- Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft
Fragen zu Nachhaltigkeitsberichten
Was ist nachhaltige Berichterstattung?
In einem Nachhaltigkeitsbericht werden die unternehmerischen Leistungen und Handlungen in Bezug auf die drei Nachhaltigkeitsaspekte dargestellt: Ökologie, Ökonomie und Soziales.
Welche Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeitsberichte gibt es?
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde zuerst in der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der EU geregelt. Diese wurde anschließend in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz national umgesetzt. In der im Jahr 2022 gebilligten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wurde die NFRD überarbeitet, um dessen Lücken und Schwächen zu begleichen. Durch die CSRD sind zukünftig mehr Unternehmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Nachhaltigkeitsberichte können von allen Unternehmen, unabhängig von deren Größe, Branche oder Umsatz erstellt werden. Es gibt allerdings auch Unternehmen, welche zu der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Laut der in 2022 gebilligten Corporate Sustainability Directive müssen folgende Unternehmen demnächst Nachhaltigkeitsberichte erstellen:
- Große Unternehmen, die von öffentlichem Interesse sind und damit bereits der NFRD unterliegen
- Berichtfälligkeit in 2025 über Geschäftsjahr 2024
- Alle Großunternehmen (>250 MA und/oder 40 Mio. Euro Umsatz und/oder 20 Mio. Euro Gesamtvermögen), die der NFRD nicht unterliegen
- Berichtfälligkeit in 2026 über Geschäftsjahr 2025
- Alle börsennotierten KMUs (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
- Berichtfälligkeit in 2027 über Geschäftsjahr 2026
- opt-out Option bis 2028
- Unternehmen aus Drittländern mit Nettoumsatz über 150 Mio. Euro in der EU, wenn diese mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und gewisse Schwellenwerte überschreiten
- Berichtfälligkeit in 2029 über Geschäftsjahr 2028
Was gehört in einen Nachhaltigkeitsbericht?
In einem Nachhaltigkeitsbericht sollen sowohl positive als auch negative Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und die Menschen dargestellt werden. Weiters müssen auch Ziele und Fortschritte in Bezug auf eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wirtschaft festgelegt und beschrieben werden. Die GRI-Standards sind die am häufigsten verwendeten Standards für Nachhaltigkeitsberichte. Sie liefern das Grundgerüst für Unternehmen um ihre Auswirkungen transparent darstellen zu können. Es gibt folgende Unterteilungen: universelle Standards, sektorspezifische Standards und themenspezifische Standards. In Zuge der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU befinden sich neue Standards für die nachhaltige Berichterstattung in Entwicklung: European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
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